Muss ich Gästen eine Rechnung ausstellen?

Aktualisiert vor 2 Jahren | 4.5 Min. Lesezeit
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Zusammenfassung: Booking.com-Partner müssen ihren Gästen bei der Abreise Rechnungen ausstellen, wenn dies gemäß den örtlichen Gesetzen erforderlich ist. Während die Art der Rechnung ggf. von der örtlichen Gesetzgebung abhängt, sind Buchungen rechtliche Vereinbarungen zwischen Partnern und Gästen und daher obliegt es den Partnern, sie bei Bedarf auszustellen.

Wenn ein Gast eine Unterkunft bucht, ist die Buchung eine rechtliche Vereinbarung zwischen Gast und Partner. Aus diesem Grund kann Booking.com keine Rechnungen für Buchungen an Partner oder deren Gäste senden. Booking.com kann Quittungen über die Zahlung ausstellen. Aus rechtlichen Gründen können jedoch immer nur die Unterkunftspartner Rechnungen für ihre Gäste ausstellen.

Hinweis: In Situationen, in denen Partner von ihren Gästen per Banküberweisung bezahlt werden und die Abreise stattfindet, bevor Auszahlungen verarbeitet werden, können Partner im Prinzip weiterhin Rechnungen auf der Grundlage des Zahlungsnachweises bereitstellen (d.h. die Überweisung steht noch aus). Sollte der Zahlungsnachweis nicht ausreichen, um den Gästen Rechnungen auszustellen, sollten die Partner gemäß den örtlichen Gesetzen Schritte unternehmen, um ihre Gäste darauf vorzubereiten und zu informieren, dass die Rechnungen nach Abschluss der Überweisungszahlungen per E-Mail ausgestellt werden.

Daher müssen Partner ihren Gästen bei der Abreise eine Rechnung ausstellen, entweder auf Papier oder per E-Mail (oder beides), abhängig von den Anforderungen der lokalen Gesetzgebung. Abhängig von den geltenden Vorschriften können diese Rechnungen wahrscheinlich auch Steuer- oder Kundenbelege sein.

Wie sieht es mit Rechnungen für Gäste aus Buchungen mit Online-Zahlungen oder „Zahlungen über Booking.com” aus?

Selbst in Situationen, in denen Booking.com die Zahlung Ihres Gastes abwickelt, müssen Partner ihren Gästen dennoch bei Abreise eine Rechnung ausstellen, entweder in Papierform, per E-Mail oder beides – abhängig von den Anforderungen der lokalen Gesetzgebung. Das liegt daran, dass der Buchungsvertrag weiterhin zwischen dem Partner und dem Gast besteht. 

Einige wichtige Informationen zu Rechnungen:

  • Booking.com trägt keinerlei Verantwortung für eine Rechnungsausstellung und versendet keine Rechnungen für Zimmerbuchungen, weder an Sie noch Ihre Gäste. 
  • Bitte achten Sie darauf, alle Rechnungen als Partner an Gäste auf deren Namen (oder auf den mit den Gästen vereinbarten Namen) auszustellen. 
  • Bei Auszahlungen, die Sie über eine virtuelle Kreditkarte erhalten, ist der Name des Karteninhabers immer „Booking.com (Agent)”. 

Was ist, wenn ich nicht für Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuerzwecke registriert bin?

Partner müssen prüfen, ob sie gemäß ihrer örtlichen Gesetzgebung mehrwertsteuer-/ umsatzsteuerpflichtig sind.  Wenn dies nicht erforderlich ist, müssen sie möglicherweise Rechnungen (oder Kundenbelege) ohne Steuerangaben ausstellen.

Hinweis: Der Zeitpunkt, zu dem der Betrag beim Gast abgebucht wird, könnte steuerrechtliche Auswirkungen für Partner haben. Es ist deshalb wichtig zu wissen, wie mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer und den lokalen Steuern richtig umzugehen ist.

Was ist, wenn ich nur eine Rechnung über den Buchungsbetrag abzüglich der Kommission ausstellen kann?

Unabhängig davon, wie Partner den Buchungsbetrag erhalten (vom Gast oder über Booking.com) – die Rechnung an den Gast sollte immer den Gesamtbuchungsbetrag enthalten. 

Partner sind auch in Fällen, in denen Booking.com die Kommission abzieht, bevor der restliche Buchungsbetrag an sie überwiesen wird, verpflichtet, eine Rechnung über den Gesamtbuchungsbetrag auszustellen.

Was ist, wenn ich nur eine Rechnung unter dem Namen Booking.com ausstellen kann, da ich die Zahlung von Booking.com erhalte?

Wie in unseren Allgemeinen Lieferbedingungen beschrieben, wickelt Booking.com die Zahlung für und im Namen der Partner-Unterkunft ab. Partner stellen dem Gast nach wie vor das Zimmer zur Verfügung. Booking.com ist nicht der (Wieder-)Verkäufer des Zimmers. Daher müssen Partner auch, soweit das gesetzlich verlangt wird, eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer oder einen Kundenbeleg ausstellen, ähnlich der Situation in der Gäste direkt an Partner bezahlen.

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